Rechtsprechung
FG Berlin, 02.08.2006 - 2 K 5490/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 19 Abs. 1. S. 1
Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 02.08.2006 - 2 K 5490/05
- BFH, 18.10.2007 - V B 164/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.10.1998 - V B 56/98
Kontierungsbüro - Buchführung - Umsatzsteuer - Nichterhebung der Steuer - …
Auszug aus FG Berlin, 02.08.2006 - 2 K 5490/05
Der Bundesfinanzhof - BFH - habe in seinem Beschluss vom 16. Oktober 1998 (V B 56/98, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 227) offen gelassen, ob der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 UStG Anwendung finde, wenn bereits zu Beginn des Jahres vorhersehbar sei, dass der Jahresumsatz wieder unter die Grenze von 17.500,00 EUR sinke.Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Umsatzsteuerbescheids ergäben sich auch nicht aus dem BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 (V B 56/98, BFH/NV 1999, 227).
Wie der BFH mit der auch vom Kläger herangezogenen Entscheidung vom 16. Oktober 1998 (V B 56/98, BFH/NV 1999, 227) bestätigt hat, lassen Wortlaut und Sinn der Vorschrift keine andere Auslegung zu.
Zwar hat der BFH im Beschluss vom 16. Oktober 1998 (V B 56/98, BFH/NV 1999, 227) unter Hinweis auf die Auffassung von Stadie (in Rau/Dürrwächter, UStG § 19 Anm. 29) festgestellt, es könne im Streitfall nicht geklärt werden, ob etwas anderes gälte, wenn bereits zu Beginn des Jahres voraussehbar sei, dass der Jahresumsatz wieder unter die - damals noch geltende - Grenze von 25.000,00 DM absinken werde, und damit die vorliegend streitige Frage offen gelassen.
- BFH, 19.05.1998 - II B 98/97
Vermögensteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - Weiteranwendung des …
Auszug aus FG Berlin, 02.08.2006 - 2 K 5490/05
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Umsatzsteuerbescheids ergäben sich auch nicht aus dem BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 (V B 56/98, BFH/NV 1999, 227).Wie der BFH mit der auch vom Kläger herangezogenen Entscheidung vom 16. Oktober 1998 (V B 56/98, BFH/NV 1999, 227) bestätigt hat, lassen Wortlaut und Sinn der Vorschrift keine andere Auslegung zu.
Zwar hat der BFH im Beschluss vom 16. Oktober 1998 (V B 56/98, BFH/NV 1999, 227) unter Hinweis auf die Auffassung von Stadie (in Rau/Dürrwächter, UStG § 19 Anm. 29) festgestellt, es könne im Streitfall nicht geklärt werden, ob etwas anderes gälte, wenn bereits zu Beginn des Jahres voraussehbar sei, dass der Jahresumsatz wieder unter die - damals noch geltende - Grenze von 25.000,00 DM absinken werde, und damit die vorliegend streitige Frage offen gelassen.
- BFH, 15.10.1992 - V R 91/87
Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 4 S. 1 UStG
Auszug aus FG Berlin, 02.08.2006 - 2 K 5490/05
Danach wird die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG nur dann nicht erhoben, wenn beide Umsatzgrenzen nicht überschritten werden (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 91/87, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE- 169, 548, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 209).